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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Wohnen auf Zeit in der WEG – was erlaubt ist & was nicht: Rechte, BGH-Urteil, Teilungserklärung & Vorteile für Eigentümer | Urbanbnb

urbanbnb erklärt Eigentümerversammlung – Thema Wohnen auf Zeit

Wohnen auf Zeit in der Eigentümerversammlung – was ist erlaubt, was nicht?

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird aktuell über das Thema „Wohnen auf Zeit“ diskutiert. Besonders bei Eigentümerversammlungen kommt die Frage auf: Darf ich meine Wohnung möbliert und befristet vermieten? Urbanbnb gibt einen strukturierten Überblick und räumt mit Missverständnissen auf – sachlich, rechtlich fundiert und praxisnah.

🔎 1. Was steht in der Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung legt fest, ob eine Nutzung als Wohnung erlaubt ist. Steht dort nur „Wohnzwecke“ oder „Wohnung“, dann ist die befristete Vermietung an Personen mit Anmeldeabsicht rechtlich zulässig. Ein häufiger Irrtum: Es muss nicht „dauerhaftes Wohnen“ sein – dieser Begriff findet sich fast nie in Teilungserklärungen.

👥 2. Können andere Eigentümer das verbieten?

Eine Mehrheit in der WEG darf keine Einschränkungen des Nutzungsrechts beschließen. Nur wenn alle Eigentümer zustimmen, könnten solche Regeln (z. B. gegen Zwischenvermietung) eingeführt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt.

🏠 3. Warum ist Urbanbnb anders als Airbnb?

Urbanbnb vermittelt keine Touristen oder Tagesgäste. Unsere Gäste wohnen mehrere Monate – etwa für Projektarbeit, Relocation, Studium oder Klinikaufenthalte. Sie melden sich offiziell an, integrieren sich in die Hausgemeinschaft und sind zuverlässige Mieter.

💡 Unterschiede: Wohnen auf Zeit vs. Ferienvermietung

  • Wohnen auf Zeit: mehrere Wochen oder Monate, Anmeldung möglich, ruhiges Wohnen
  • Ferienvermietung: meist 1–5 Nächte, keine Anmeldung, hohe Fluktuation

✔️ Vorteile für Eigentümer

  • ✔️ Planbare Mieteinnahmen durch mehrmonatige Buchungen
  • ✔️ Rechtssichere Abläufe & Wohnungsgeberbestätigung
  • ✔️ Kein ständiger Wechsel – stabilere Hausgemeinschaft
  • ✔️ Zeitlich flexibel vermieten – ohne langfristige Bindung

Gerade für Eigentümer, die ihre Wohnung nicht dauerhaft vermieten möchten, ist Urbanbnb die ideale Lösung. Unsere Gäste sind keine Urlauber, sondern Menschen, die in Deutschland arbeiten, forschen, lernen oder Übergangslösung benötigen.

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