Wohnen auf Zeit in der WEG – was erlaubt ist & was nicht: Rechte, BGH-Urteil, Teilungserklärung & Vorteile für Eigentümer | Urbanbnb

Wohnen auf Zeit in der Eigentümerversammlung – was ist erlaubt, was nicht?
In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird aktuell über das Thema „Wohnen auf Zeit“ diskutiert. Besonders bei Eigentümerversammlungen kommt die Frage auf: Darf ich meine Wohnung möbliert und befristet vermieten? Urbanbnb gibt einen strukturierten Überblick und räumt mit Missverständnissen auf – sachlich, rechtlich fundiert und praxisnah.
🔎 1. Was steht in der Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung legt fest, ob eine Nutzung als Wohnung erlaubt ist. Steht dort nur „Wohnzwecke“ oder „Wohnung“, dann ist die befristete Vermietung an Personen mit Anmeldeabsicht rechtlich zulässig. Ein häufiger Irrtum: Es muss nicht „dauerhaftes Wohnen“ sein – dieser Begriff findet sich fast nie in Teilungserklärungen.
👥 2. Können andere Eigentümer das verbieten?
Eine Mehrheit in der WEG darf keine Einschränkungen des Nutzungsrechts beschließen. Nur wenn alle Eigentümer zustimmen, könnten solche Regeln (z. B. gegen Zwischenvermietung) eingeführt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt.
🏠 3. Warum ist Urbanbnb anders als Airbnb?
Urbanbnb vermittelt keine Touristen oder Tagesgäste. Unsere Gäste wohnen mehrere Monate – etwa für Projektarbeit, Relocation, Studium oder Klinikaufenthalte. Sie melden sich offiziell an, integrieren sich in die Hausgemeinschaft und sind zuverlässige Mieter.
💡 Unterschiede: Wohnen auf Zeit vs. Ferienvermietung
- Wohnen auf Zeit: mehrere Wochen oder Monate, Anmeldung möglich, ruhiges Wohnen
- Ferienvermietung: meist 1–5 Nächte, keine Anmeldung, hohe Fluktuation
✔️ Vorteile für Eigentümer
- ✔️ Planbare Mieteinnahmen durch mehrmonatige Buchungen
- ✔️ Rechtssichere Abläufe & Wohnungsgeberbestätigung
- ✔️ Kein ständiger Wechsel – stabilere Hausgemeinschaft
- ✔️ Zeitlich flexibel vermieten – ohne langfristige Bindung
Gerade für Eigentümer, die ihre Wohnung nicht dauerhaft vermieten möchten, ist Urbanbnb die ideale Lösung. Unsere Gäste sind keine Urlauber, sondern Menschen, die in Deutschland arbeiten, forschen, lernen oder Übergangslösung benötigen.
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