Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst

Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest.

Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen.

Was Vermieter steuerlich absetzen können bei möbliertem Wohnen

AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Möbel, Küche, Ausstattung – alles, was sich abnutzt, kannst du steuerlich abschreiben.

Beispiel:
Du kaufst eine Schlafcouch für 1.200 € netto. Abschreibung über 10 Jahre = 120 € pro Jahr. Im ersten Jahr sogar anteilig.

Was kannst du als Vermieter alles absetzen?

  • Urbanbnb-Honorar
  • Reinigung & Hausmeister
  • Miete (bei Untervermietung)
  • Grundsteuer (bei Eigentum)
  • Möbel & Einbauküche
  • Nebenkosten: Strom, Wasser, Internet
  • Fahrten zur Wohnung
  • Büro- und Verwaltungskosten

Leerstand? Kein Problem.

Auch bei Leerstand kannst du Kosten steuerlich geltend machen – solange du dein Objekt aktiv zur Vermietung anbietest.

Urbanbnb unterstützt dich

Du erhältst monatliche Abrechnungen und eine Jahresübersicht – perfekt vorbereitet für deine Steuererklärung.

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