Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.
Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst
Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest.
Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen.
AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Möbel, Küche, Ausstattung – alles, was sich abnutzt, kannst du steuerlich abschreiben.
Beispiel:
Du kaufst eine Schlafcouch für 1.200 € netto. Abschreibung über 10 Jahre = 120 € pro Jahr. Im ersten Jahr sogar anteilig.
Du kaufst eine Schlafcouch für 1.200 € netto. Abschreibung über 10 Jahre = 120 € pro Jahr. Im ersten Jahr sogar anteilig.
Was kannst du als Vermieter alles absetzen?
- Urbanbnb-Honorar
- Reinigung & Hausmeister
- Miete (bei Untervermietung)
- Grundsteuer (bei Eigentum)
- Möbel & Einbauküche
- Nebenkosten: Strom, Wasser, Internet
- Fahrten zur Wohnung
- Büro- und Verwaltungskosten
Leerstand? Kein Problem.
Auch bei Leerstand kannst du Kosten steuerlich geltend machen – solange du dein Objekt aktiv zur Vermietung anbietest.
Urbanbnb unterstützt dich
Du erhältst monatliche Abrechnungen und eine Jahresübersicht – perfekt vorbereitet für deine Steuererklärung.
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