Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.
Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst
Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest.
Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern.

AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über mehrere Jahre abschreiben. Ganz legal, ganz entspannt.
Du kaufst im Juli eine Schlafcouch für 1.200 € netto. Laut AfA-Tabelle darfst du sie über 10 Jahre abschreiben = 120 € pro Jahr. Im ersten Jahr (ab Juli) sogar anteilig nur 60 €. Jackpot für dein Steuerherz!
Was kannst du alles absetzen?
- Urbanbnb-Honorar – monatlich, steuerlich sauber dokumentiert
- Reinigung & Hausmeisterdienste
- Miete (bei Untervermietung)
- Grundsteuer (bei Eigentum)
- Möbel, Deko, Einbauküche
- Nebenkosten: Wasser, Strom, Internet
- Fahrten zur Wohnung – auch die zum Baumarkt
- Bürokram: Drucker, Papier, Stifte, ELSTER-ready
Leerstand? Macht nichts – wenn du dranbleibst!
Selbst wenn deine Wohnung mal leer steht, kannst du bestimmte Kosten weiter absetzen – solange du aktiv bleibst. Urbanbnb-Inserat, Fotos hochladen, Preise anpassen: Das zeigt dem Finanzamt, dass du es ernst meinst!
Belege sammeln wie ein Profi
Ob Papier oder digital – ohne Beleg kein Geld zurück. Also Quittungen & Verträge gut aufheben. Dann wird deine Steuererklärung fast schon zur Schatztruhe.
Urbanbnb macht’s dir leicht
Du bekommst von uns jeden Monat eine Abrechnung für dein Objekt – perfekt aufbereitet fürs Finanzamt. Am Jahresanfang gibt’s sogar die komplette Jahresübersicht obendrauf. Einfach ELSTER öffnen, Zahlen eintragen, fertig.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen