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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Darf ich das überhaupt? Wohnen auf Zeit und was die Eigentümerversammlung damit zu tun hat – urbanbnb klärt auf





Die Wohnung ist möbliert, die Anfrage da – fehlt nur noch der Segen der Eigentümergemeinschaft?


Willkommen in der wundersamen Welt der Teilungserklärungen, Umlaufbeschlüsse und juristischen Feinheiten, wo ein Paragraphenzeichen mehr Macht hat als ein schöner Esstisch im Skandi-Stil.

Aber keine Sorge: urbanbnb, das Familienunternehmen mit Zeitwohn-Expertise seit 1996, bringt Licht ins juristische Wohnungsdunkel – charmant, verständlich und rechtlich sattelfest.


Worum geht’s eigentlich?

Wohnen auf Zeit“ heißt: Eine möblierte Wohnung wird auf Wochen- oder Monatsbasis vermietet – an Berufspendler, Projektarbeiter, frisch Getrennte, digital arbeitende Menschen oder solche, die gerade zwischen zwei Lebensabschnitten stehen.

Was es nicht ist: ein Party-Hotspot für Wochenende-Touristen oder ein Mini-Hotel mit täglichem Roomservice.


Stattdessen: echtes Wohnen – nur eben befristet.


Und jetzt die große Frage: Darf ich das überhaupt?

Viele Eigentümer stolpern über die berüchtigte Teilungserklärung – quasi die Verfassung des Hauses. Und wenn die Eigentümerversammlung dann noch meint, das Thema Zeitvermietung sei „nicht gewünscht“, wird’s schnell emotional.

Doch zum Glück gibt’s nicht nur Nachbarn, sondern auch den Bundesgerichtshof (BGH) – und der hat gesprochen:

Wohnen bleibt Wohnen, selbst wenn’s nur auf Zeit ist.
(Urteil Az. V ZR 112/18, für alle, die gern mit Paragraphen wedeln)


Was genau hat der BGH entschieden?

Ganz einfach:

  • Eine Wohnung, die laut Teilungserklärung zu Wohnzwecken dient, darf auch befristet vermietet werden.

  • Eine Eigentümergemeinschaft kann das nicht einfach mit Dreiviertelmehrheit kippen.

  • Solche Regelungen dürfen nur einstimmig geändert werden – denn es geht um sogenannte „mehrheitsfeste Rechte“.

Oder in Alltagsdeutsch: Nur weil drei Nachbarn plötzlich gegen Zeitvermietung sind, heißt das noch lange nicht, dass sie’s verbieten dürfen.


Was ist der Unterschied zur Ferienvermietung?

Groß, sehr groß!

  • Bei Wohnen auf Zeit zieht jemand für mehrere Wochen oder Monate ein. Der Briefkasten füllt sich, der Mülleimer auch – das Leben passiert eben.

  • Bei Ferienvermietung kommt jeden zweiten Tag jemand Neues. Das ist nicht mehr Wohnen, sondern Tourismus. Und den kann die WEG sehr wohl einschränken.

urbanbnb macht genau das nicht:
Keine Touristen, keine Junggesellenabschiede, keine Überraschungspartys.
Nur echte Menschen mit echten Gründen – und echter Miete.


Seit wann macht urbanbnb das eigentlich?

Seit 1996.
Also seit Menschen noch Faxe verschickten, Handys Tasten hatten und Vermietung auf Zeit vor allem mit „Was ist das eigentlich?“ beantwortet wurde.

Heute sind wir eine der ältesten und größten Zeitwohnagenturen Deutschlands – mit einem klaren Fokus auf rechtlich einwandfreie, liebevoll eingerichtete Wohnungen für längere Aufenthalte.


Fazit – kurz und knackig:

✔ Wohnen auf Zeit ist erlaubt,
✔ Teilungserklärung = wichtig, aber nicht allmächtig,
✔ Eigentümerversammlung darf nicht einfach „Nein“ sagen,
✔ Tourismus = Nein, Wohnen = Ja,
✔ urbanbnb = Dein Profi für Zeitwohnen mit Hirn, Herz & Haltung.


 


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