Darf ich das überhaupt? Wohnen auf Zeit und was die Eigentümerversammlung damit zu tun hat – urbanbnb klärt auf
Die Wohnung ist möbliert, die Anfrage da – fehlt nur noch der Segen der Eigentümergemeinschaft?
Willkommen in der wundersamen Welt der Teilungserklärungen, Umlaufbeschlüsse und juristischen Feinheiten, wo ein Paragraphenzeichen mehr Macht hat als ein schöner Esstisch im Skandi-Stil.
Aber keine Sorge: urbanbnb, das Familienunternehmen mit Zeitwohn-Expertise seit 1996, bringt Licht ins juristische Wohnungsdunkel – charmant, verständlich und rechtlich sattelfest.
Worum geht’s eigentlich?
„Wohnen auf Zeit“ heißt: Eine möblierte Wohnung wird auf Wochen- oder Monatsbasis vermietet – an Berufspendler, Projektarbeiter, frisch Getrennte, digital arbeitende Menschen oder solche, die gerade zwischen zwei Lebensabschnitten stehen.
Was es nicht ist: ein Party-Hotspot für Wochenende-Touristen oder ein Mini-Hotel mit täglichem Roomservice.
Stattdessen: echtes Wohnen – nur eben befristet.
Und jetzt die große Frage: Darf ich das überhaupt?
Viele Eigentümer stolpern über die berüchtigte Teilungserklärung – quasi die Verfassung des Hauses. Und wenn die Eigentümerversammlung dann noch meint, das Thema Zeitvermietung sei „nicht gewünscht“, wird’s schnell emotional.
Doch zum Glück gibt’s nicht nur Nachbarn, sondern auch den Bundesgerichtshof (BGH) – und der hat gesprochen:
Wohnen bleibt Wohnen, selbst wenn’s nur auf Zeit ist.
(Urteil Az. V ZR 112/18, für alle, die gern mit Paragraphen wedeln)
Was genau hat der BGH entschieden?
Ganz einfach:
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Eine Wohnung, die laut Teilungserklärung zu Wohnzwecken dient, darf auch befristet vermietet werden.
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Eine Eigentümergemeinschaft kann das nicht einfach mit Dreiviertelmehrheit kippen.
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Solche Regelungen dürfen nur einstimmig geändert werden – denn es geht um sogenannte „mehrheitsfeste Rechte“.
Oder in Alltagsdeutsch: Nur weil drei Nachbarn plötzlich gegen Zeitvermietung sind, heißt das noch lange nicht, dass sie’s verbieten dürfen.
Was ist der Unterschied zur Ferienvermietung?
Groß, sehr groß!
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Bei Wohnen auf Zeit zieht jemand für mehrere Wochen oder Monate ein. Der Briefkasten füllt sich, der Mülleimer auch – das Leben passiert eben.
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Bei Ferienvermietung kommt jeden zweiten Tag jemand Neues. Das ist nicht mehr Wohnen, sondern Tourismus. Und den kann die WEG sehr wohl einschränken.
urbanbnb macht genau das nicht:
Keine Touristen, keine Junggesellenabschiede, keine Überraschungspartys.
Nur echte Menschen mit echten Gründen – und echter Miete.
Seit wann macht urbanbnb das eigentlich?
Seit 1996.
Also seit Menschen noch Faxe verschickten, Handys Tasten hatten und Vermietung auf Zeit vor allem mit „Was ist das eigentlich?“ beantwortet wurde.
Heute sind wir eine der ältesten und größten Zeitwohnagenturen Deutschlands – mit einem klaren Fokus auf rechtlich einwandfreie, liebevoll eingerichtete Wohnungen für längere Aufenthalte.
Fazit – kurz und knackig:
✔ Wohnen auf Zeit ist erlaubt,
✔ Teilungserklärung = wichtig, aber nicht allmächtig,
✔ Eigentümerversammlung darf nicht einfach „Nein“ sagen,
✔ Tourismus = Nein, Wohnen = Ja,
✔ urbanbnb = Dein Profi für Zeitwohnen mit Hirn, Herz & Haltung.
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