Bundesmeldegesetz: Gäste in Ferienwohnung und Zimmer korrekt anmelden
urbanbnb erklärt das Meldegesetz und wie Sie als Vermieter Gäste in Ihrer Unterkunft korrekt anmelden. Und wir zeigen Ihnen auch den Unterschied zwischen Gästeschein und Wohnungsgeberbescheinigung in diesem Blog
Das Bundesmeldegesetz
Meldeschein - Inhalt und Handhabung
Aufbewahrungspflichten
Meldepflichten für langfristige Mieter
Unterschied zu Wohnungsgeberbescheinigung
Wozu braucht der Mieter auf Zeit eine Wohnungsgeberbescheinigung?
Oje - ein Gesetz. Das klingt immer schlimmer als es ist. Urbanbnb
erklärt Ihnen Ihre Pflichten und was zu tun ist als Gastgeber für
Unterkünfte von Ferienwohnung oder Gästezimmer.
Das Bundesmeldegesetz
Seit November 2015 gibt es das neue Bundesmeldegesetz. Gemäß §29 und
30 des Bundesmeldegesetzes (BMG)besteht die Pflicht zur Anmeldung der
Gäste für alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland. Dabei wird keine
Unterscheidung zwischen einem Zimmer, einer Ferienwohnung oder einem
Hotel vorgenommen.
Es spielt auch keine Rolle, wie groß Ihr Beherbergungsbetrieb ist,
oder ob der Gast nur für eine Nacht, einige Wochen oder ein paar Monate
bei Ihnen übernachtet – der Meldeschein muss immer ausgefüllt werden.
Einer der größten Vorteile des neuen Meldegesetzes ist, dass
Vermieter von Ferienwohnungen die Daten der Gäste nun schon vor deren
Ankunft in den Meldeschein eintragen können. Das erspart bei der Anreise
viel Zeit und Hektik, da das Dokument dann nur noch vom Gast
unterzeichnet werden muss.
Weitere Punkte:
Gäste, die in der Bundesrepublik leben und gemeldet sind, müssen
sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn ihre Aufenthaltsdauer länger
als 6 Monate ist. Bei der alten Regelung waren es 2 Monate.
Gäste aus dem Ausland müssen ihren Aufenthalt ab einer Dauer von 3 Monaten melden.
Auch der Vermieter ist bei entsprechenden Langzeitaufenthalten,
die dann einem herkömmlichen Mietverhältnis entsprechen, dazu
verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Diese muss vom Mieter beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden, wenn er
sich anmelden möchte.
Es gibt mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit der digitalen
Erfassung der Bestätigung des Gastes, sodass keine Unterschrift mehr
nötig ist.
Meldeschein - Inhalt und Handhabung
Der Inhalt eines Meldescheins ist gemäß §30 Absatz 2 des
Bundesmeldegesetzes geregelt. Folgende Informationen sollten in dem
Meldeschein erfasst werden:
- Anreise- und (vorausichtliche) Abreise
- Vor- und Nachname Gast
- Anschrift des Gastes
- Geburtstdatum
- Staatsangehörigkeit
- Zahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit
- Seriennummer des anerkannten udn gültigen Passes oder vorläufigen Passersatzpapiere
Wenn Sie ausländische Gäste empfangen, besteht zudem die Pflicht, die
Ausweisdokumente zu kontrollieren und mit den Angaben im Meldeschein
abzugleichen. Eventuelle Abweichungen sind dann ebenfalls auf dem
Meldeschein anzugeben.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass der Meldeschein persönlich vom Gast unterschrieben wird.
Vor dem Inkrafttreten des Meldegesetzes war es gesetzlich
vorgeschrieben, dass Gäste den Meldeschein bei der Ankunft in einer
Ferienunterkunft persönlich handschriftlich ausfüllen und
unterschreiben. Mit dem Bundesmeldegesetz ist dies nicht mehr zwingend
erforderlich.
Sie dürfen als Vermieter nun auch selbst die Daten Ihres Gastes
eintragen oder den Meldeschein mit einem rechtskonformen elektronischen
Erfassungssystem erstellen lassen.
Allerdings muss der Gast den Meldeschein nach wie vor eigenhändig unterschreiben.
Sie können dem Gast den Meldeschein beispielsweise vor der Ankunft
per E-Mail zukommen lassen und darum bitten, die persönlichen Daten
einzutragen, diese selbst ausfüllen oder elektronisch ausfüllen lassen.
Das können Sie zusammen mit der Willkommensemail als Muster bei sich
abspeichern und nach Erhalt einer Buchung dann mit der Willkommensemail
und Rechnung für die Unterkunft dem Gast senden.
Bei der Ankunft muss dann der Gast diese vor Ihnen unterschreiben und Sie kontrolieren noch Ausweisnummer anhand Pass.
mehr als 2 Personen:
Reist der Gast zusammen mit Familienmitgliedern oder in einer Gruppe
an, reicht es aus, nur die Daten des Hauptgastes zu erfassen. Im
Meldeschein wird dann zusätzlich die Anzahl der mitreisenden Personen
erfasst und welche Staatsbürgerschaft diese haben. Wir empfehlen Ihnen
aber für jeden der Gäste einen eigenen Meldeschein zu erstellen.
Aufbewahrungspflichten
Ihnen als Vermieter kommt die Pflicht zu, die digital gespeicherten
oder die auf Papier ausgedruckten Dokumente für einen bestimmten
Zeitraum aufzubewahren. Auch damit soll der Rechtssicherheit aller
Beteiligten gedient und eine Reduzierung der nur auf die Ämter
verlagerten Bürokratie gewährleistet werden.
Kommt es bezüglich eines Gastes im Verlauf einiger Monate zu offenen
Fragen, ist eine Durchsicht Ihrerseits als Gastgeber seiner Unterlagen
jederzeit möglich. Diese haben Sie sogar auf Nachfrage den Dienststellen
auszuhändigen.
Daher:
Nach §30 Absatz müssen Sie als Vermieter die Meldescheine Ihrer
Ferienwohnung für ein Jahr nach dem Tag der Anreise Ihres Gastes
aufbewahren.
Auf Nachfrage sind Sie dazu verpflichtet, bestimmten Behörden
Einsicht in die Meldescheine zu gewähren. Deshalb ist es wichtig, dass
Sie diese auch wirklich für die vorgegebene Zeit aufheben. Gleichzeitig
müssen Sie die Meldescheine so aufbewahren, dass sie vor unbefugtem
Zugriff geschützt sind.
Vernichtung Meldeschein
Nach Ablauf dieses Zeitraums sind Sie gemäß der DSGVO dazu
verpflichtet, die Meldescheine zu vernichten. Für die Vernichtung haben
Sie 3 Monate Zeit.
Im Downloadcenter in Ihrem Gastgeberaccount bei urbanbnb haben wir
Ihnen extra eine Vorlage dafür, die Sie gerne verwenden können.

unser Tipp:
Diese gesetzliche Vorgaben dienen auch Ihrer Sicherheit als
Gastgeber. Um so kontrollierter Sie die Anreise gestalten, um so
leichter ist auch der Aufenthalt dann. Ein Gast, der seine Daten
hinterlegt hat, weiss, dass Sie wissen, wer er ist. Das führt für beide
Seiten zu mehr Sicherheit. Daher bitten wir Sie, diesen Gästeschein
nicht nur wegen dem Gesetz, sondern zu Ihrem Schutz auszufüllen.
Meldepflichten für langfristige Mieter
Bevor das neue Meldegesetz in Kraft getreten ist, gab es verschiedene
Regelungen dazu, ab welcher Frist Mieter beim Einwohnermeldeamt
angemeldet werden müssen. Seit 2015 gilt die folgende Regelung, für
Gäste und Mieter, die sich langfristig in Ihrer Wohnung aufhalten:
Mieter mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen bis zu 6 Monate
in einer Wohnung leben, ohne sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
Mieter aus dem Ausland haben eine Frist von 3 Monaten und 2
Wochen. Danach müssen sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt für
die entsprechende Wohnung anmelden.
Abgesehen von diesen Fristen ist die Registrierung über einen Meldeschein trotzdem zwingend erforderlich.
Unterschied zu Wohnungsgeberbescheinigung
Wichtig - das sind zwei verschiedene Sachen. Egal wie lange ein Gast bei Ihnen bleibt, der Gästeschein ist immer Pflicht.
Viele Gäste buchen Wohnen auf Zeit als Übergang. Weil Sie einen neuen
Job anfangen in Ihrer Stadt oder versetzt werden und suchen sich dann
vor Ort eine Dauerhafte Lösung. Diese Gäste möchten den Wohnsitz solange
bei Ihnen anmelden.
Also auch ein Gast, der einen Monat bucht, hat vielleicht die
Absicht, sich Wohnsitztechnisch anzumelden. Das kann auch aus
Steuerlichen Gründen sein, weil der Gast die gebuchte Unterkunft als 2.
Wohnsitz anmelden will, um die Kosten von der Steuer abzusetzen (das bis
zu 1000 Euro im Monat machbar).
Sie als Gastgeber können das nicht verweigern, das aber auch kein
Nachteil für Sie. Wichtig ist nur, das bei Abreise sich dann wieder
abgemeldet oder umgemeldet wird.
insbesondere
für Mieter, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, ist dies ein
entscheidendes Kriterium, wenn sie eine Wohnung anmieten für Wohnen auf
Zeit.
Vermieter müssen grundsätzlich allen Mietern eine
Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Auch Mietern auf Zeit. Dabei ist
es egal, ob diese die möblierte Wohnung nur für 1,2 Monate oder für
einen längeren Zeitraum gemietet haben. Es spielt auch keine Rolle, ob
der Vermieter der Wohnung selbst Eigentümer oder Mieter der Wohnung ist.
Mit der Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung oder
Einzugsbestätigung genannt, bescheinigen Sie als Vermieter Ihren
Mietern, dass sie in die Wohnung eingezogen sind. Diese Bestätigung
benötigen die Mieter, um sich bei der Meldebehörde anzumelden, wofür das
Bundesmeldegesetz eine Frist von zwei Wochen vorsieht. (§17 Abs. 1
BMG).
Als Wohnungsgeber haben Sie laut Bundesmeldegesetz die Pflicht, an
der behördlichen Anmeldung Ihrer Mieter mitzuwirken und ihnen dafür eine
Wohnungsgeberbestätigung auszustellen (§19 BMG). Dies gilt sowohl für
unmöblierte als auch für möblierte Wohnungen und ist unabhängig davon,
ob unbefristet oder befristet vermietet wird.
Unser Tipp:
Es ist nicht Ihre Aufgabe als Gastgeber, sofort diese Bescheinigung
bei Anreise zur Verfügung zu stellen. Ein Gast, der eine
Wohnsitzanmeldung benötigt, holt dieses Formular selber beim
Einwohnermeldeamt oder lädt es bei der Website der Stadtverwaltung
online runter. Sie füllen es aus, unterschreiben und Ihr Gast bringt es
selber zum Einwohnermeldeamt.

Wozu braucht der Mieter auf Zeit eine Wohnungsgeberbescheinigung?
Ein großer Teil der Gäste bei urbnanbnb, die sich für möblierte Wohnungen auf Zeit interessieren, kommen aus dem Ausland nach
Deutschland.
Sie verlegen ihren Lebensmittelpunkt nur temporär, für einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen Studienaufenthalt. Viele die bei
urbanbnb eine Wohnung auf Zeit gebucht haben haben, beziehen zum ersten
Mal eine Wohnung in Deutschland. Für sie ist bei der Entscheidung für
eine Wohnung oft ausschlaggebend, dass sie sich dort behördlich anmelden
können. Nur so können sie die für den Start in Deutschland
unverzichtbaren Verträge abschließen.
Mit dem Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung unterstützen Sie als Gastgeber Ihren Gast dabei, dort zu arbeiten oder zu studieren, wo
sie möchten, und dafür temporär ein neues Zuhause zu finden bei urbanbnb
und Ihnen.
Ohne Wohnungsgeberbescheinigung – keine Anmeldung
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist für Mieter auf Zeit inzwischen
wichtiger als der Mietvertrag. Ohne die Wohnungsgeberbescheinigung
können Mieter sich nicht beim Bürgeramt anmelden. Laut Meldegesetz
müssen sie dies aber innerhalb von zwei Wochen nach Einzug tun. Tun sie
dies nicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ohne Anmeldung – kein deutsches Bankkonto
Ohne Anmeldung kann ein Mieter, der aus dem Ausland kommt und nach
Berlin zieht, kein Bankkonto in Deutschland eröffnen. Ein Bankkonto
braucht er natürlich ganz unbedingt. Schließlich muss er sein Gehalt
bekommen und natürlich auch die Miete bezahlen. Ohne Bankkonto kann der
Mieter auch keine Kreditkarte beantragen.
Ohne Anmeldung – keine Steuernummer
Ohne die Anmeldung bekommt der Mieter aus dem Ausland in Deutschland
keine Steuernummer. Das heißt, sein Gehalt kann nicht ausgerechnet und
nicht ausgezahlt werden.
Ohne Anmeldung und Bankkonto – keine Schufa
Mieter aus dem Ausland, die nach Berlin ziehen, mieten immer
übergangsweise eine möblierte Wohnung auf Zeit. Mit der
Wohnungsgeberbestätigung können sie sich anmelden, mit der Anmeldung ein
Bankkonto eröffnen und eine Kreditkarte beantragen. Nach ein paar
Monaten haben diese Mieter haben diese Mieter auch eine „credit history“
in Deutschland und sie können eine Schufa Auskunft bekommen. Diese,
zusammen mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, erlaubt den
Mietern sich um eine eigene, unmöblierte Wohnung zu bewerben.
Ohne Anmeldung und Bankkonto – kein Handyvertrag, kein Bibliotheksausweis
Ohne Anmeldung bekommt der Mieter keinen Bibliotheksausweis und ohne Bankkonto auch keinen Handyvertrag.
Was passiert, wenn ich keine Wohnungsgeberbestätigung ausstelle?
Wenn ein Mieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht oder nicht
rechtzeitig erhält, kann er dies der Meldebehörde mitteilen. Die Behörde
meldet sich dann bei Ihnen als Vermieter und fordert Sie zum Ausstellen
der Bescheinigung auf.
Wenn Sie eine Wohnungsgeberbestätigung nicht richtig oder nicht
rechtzeitig ausstellen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die
mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§
54 Abs. 2 Nr. 3 BMG).
unser Tipp:
Viele Mieter buchen schon vor ihrem Umzug nach Deutschland einen
Termin auf dem Bürgeramt. Oder Relocationfirmen erledigen dies für sie.
Als Gastgeber bei urbanbnb sollten Sie allerdings nicht bei
Vertragsschluss sofort eine Wohnungsgeberbescheinigung dem Gast
zusenden, bzw. nicht bevor der der 1. Monat und die Kaution bezahlt
sind. Nur so haben Sie als Gastgeber die Sicherheit, dass der Gast auch
wirklich einzieht.
Und als Gastgeber können Sie vom Gast verlangen, dass er sich,
nachdem er wieder ausgezogen ist, wieder ab – bzw. ummeldet. Ansonsten
senden Sie ans Einwohnermeldet einen Kurzzeiler, das Gast XY an Z
ausgezogen ist mit neuen unbekannten Wohnort.
Fragen
rund um das Thema Meldeschein und Wohnungsgeberbescheinigung
beantworten Ihnen gerne Ihre Experten von urbanbnb. Wir als
Familienunternehmen unterstützen seit 1996 unsere Gastgeber in allen
Themen rund um das Thema Wohnen auf Zeit.
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