Dazu
müssen Sie die Erlöse also in der Anlage V Steuererklärung auflisten.
Es gibt es keinerlei Unterschied zu den Einkünften aus sogenannten
„normalen“ Vermietungsgeschäften – Sie müssen auch bei einer möblierten
Vermietung keine Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer abführen, sofern Sie
die Immobilie im Privatbesitz halten.
Das können Sie steuerlich geltend machen!
Bei einer möblierten Vermietung legen Sie als Eigentümer meist viel
Wert auf eine, gute und liebevolle Einrichtung der Immobilie, denn ist
eine Wohnung für die Zeitvermietung richtig eingerichtet, steigt auch
die Nachfrage der Gäste. Das erhöht die kontinuierliche und
gewinnbringende Auslastung. Aus diesem Grund, werden hier sehr oft
schöne und hochwertigere Möbel eingesetzt, wie beispielsweise eine
Einbauküche oder ein großes, bequemes Bett. Diese Kosten, die Sie also
für Möbel und Einrichtungsgegenstände investieren, können Sie steuerlich
als Werbungskosten geltend machen. Dazu kommt auch, dass Sie bei der
möblierten Vermietung auch die erforderlichen Werbungskosten, sowie die
generelle Abschreibung der Immobilie sowie die Verwaltungskosten,
steuerlich geltend machen können. Durch die höheren Werbungskosten, die
wichtig für die Vermarktung der Immobilie wichtig sind, reduziert sich
der Gewinn aus der Vermietung und dementsprechend wird Ihre Steuerlast
auch geringer werden. Achten Sie daher unbedingt darauf, jeden
Ausgabeposten in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen, um die
maximale Steuerersparnis für sich rausholen zu können.
Tipp: Lassen Sie sich sich für alles, was im Zusammenhang mit der
möblierten Vermietung steht, eine Rechnung oder einen Beleg ausstellen.
Für eine gute und klare Übersicht der Rechnunungen und Kosten, sollten
Sie von Anfang an eine Art Tabelle und Liste führen , damit Sie am
Jahresende eine klare Übersicht haben, welche Kosten im Jahresverlauf
für die möblierte Vermietung angefallen sind. Die Steuererklärung wird
dadurch deutlich vereinfacht und spart am Ende Steuern!
Mehr Tipps zum Steuern sparen:
Urbanbnb Honorar:
Als erfolgreiches Familienunternehmen für Wohnen auf Zeit, belegen
wir bereits seit 1996 unsere Gastgeber und Gastgeberinnen mit Gästen,
die meist aus beruflichen Gründen in eine fremde Stadt kommen. Unser
Honorar für die erfolgreiche Vermittlung der Gäste, erhalten wir eine
Provision. Diese können Sie als Kosten ebenfalls als Werbungskosten bei
der Steuer geltend machen. Hierzu bekommen Sie nicht nur jeden Monat
eine finanzamtsfähige Abrechnung von uns, sondern am Jahresanfang auch
eine Gesamtjahresrechnung. Das Absetzen und Steuer sparen ist mit einer
klaren Übersicht ganz leicht gemacht.
Zinsen:
Nicht selten finanziert man seine Immobilie über ein
Hypothekendarlehen. Die an die Bank monatlich zu zahlende Kreditrate
besteht aus Zins- und Tilgungsleistungen. Die Zinsen können Vermieter
auch von der Steuer absetzen.
Eigene Mietzahlung.
Wer als Mieter einen Teil seiner gemieteten Wohnung bei urbanbnb zur
Verfügung stellt, kann anteilig die Miete dafür als Kosten geltend
machen.
Grundsteuer:
Wer Eigentümer einer Immobilie ist, muss jedes Jahr Grundsteuer an
die Kommune zahlen. Diese Grundsteuer kann in voller Höhe in der
Steuererklärung abgezogen werden.
Zusammengefasst:
Als Gastgeber eines möblierten Gästezimmers oder Ferienwohnung, zum
Beispiel in Stuttgart, Berlin oder Köln etc., haben Sie so manche
Ausgabe, um Ihr Objekt in Schuss zu halten. Von Wartungs- bis hin zu
Renovierungskosten. Doch Sie können etliche Ausgaben von der Steuer
absetzen und können damit einiges wieder hereinholen.
www.urbanbnb.de
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