Sie machen Airbnb-Vermietung?
Airbnb muss die Identität von Gastgebern preisgeben
Warum AirbnB Vermieter jetzt dringend handeln müssen
Was ist passiert?
Um Airbnb zu kontrollieren, schlossen sich alle Finanzämter in
Deutschland für ein Gruppenauskunftsersuchen beim Bundeszentralamt für
Steuern zusammen. Das Bundeszentralamt für Steuern verfasste ein
Schreiben an den Airbnb Hauptsitz in Dublin, in dem erneut um Auskunft
zu den Vermieterdaten ersucht wurde.
Da sich das Unternehmen weiterhin der Datenauskunft verweigerte,
wurde ein Gerichtsverfahren in Irland eingeleitet – mit dem Ergebnis,
dass Airbnb dazu verpflichtet wurde, alle Daten von Vermietern mit Sitz
in Deutschland an das Finanzamt Hamburg zu übermitteln (das Finanzamt
Hamburg wurde als Repräsentant aller deutschen Finanzämter für das
Gruppenauskunftsersuchen gewählt).
Wie stellt das Finanzamt Einnahmen über Airbnb fest?
Die Steuerfahnder in Hamburg sind aktuell noch dabei, die Airbnb
Daten auszuwerten. Nach und nach werden die Ergebnisse an die
zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Sie überprüfen die
Steuererklärungen der letzten Jahre (Steuerstraftaten werden 10 Jahre
zurückverfolgt), um zu klären, ob die Vermietungen korrekt angegeben
wurden.
Was sollte ein Airbnb Vermieter nun machen?
Falls Sie bei Airbnb vermietet haben und keine Einnahmen versteuert haben, dann besteht sehr dringender Handlungsbedarf für Sie.
Selbstanzeige als Airbnb Vermieter
Wenn Sie sich jetzt durch die Auskunftspflicht von Airbnb ertappt
fühlen, sollten Sie schnell handeln, um dem Finanzamt zuvorzukommen –
mit einer Selbstanzeige. Denn die ist nur wirksam, solange Sie noch kein
Schreiben vom Finanzamt erhalten haben, in dem von Ihnen eine
Stellungnahme gefordert wird oder in dem Sie zur Einleitung eines
Steuerstrafverfahrens informiert werden (bzw. eine anderweitige
Tatentdeckung vorliegt).
In der Selbstanzeige müssen Sie mindestens für die letzten 10 Jahre
Ihre Einnahmen aus den Vermietungen bei Airbnb offenlegen und natürlich
auch entsprechend korrigieren. Damit sichern Sie sich Straffreiheit.
Oder lieber Nichtstun?
Die denkbar schlechteste Reaktion ist gar keine Reaktion, denn dann
droht ein Steuerhinterziehungsverfahren, das in jedem Fall eine Geldbuße
nach sich zieht und im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe
verbunden sein kann.
Selbstanzeigen sollten Sie nicht alleine machen, sondern mit einem
Anwalt zusammen, damit Ihnen dabei keine Fehler unterlaufen, daher raten
wir zur anwaltlichen Beratung.
noch ein Tipp von urbanbnb:
Bei den Preisangaben bei Airbnb steht immer inkl. Mehrwertsteuer.
Hier sollten Sie mit Ihrem Steuerberater als Airbnb Gastgeber abstimmen,
ob Sie damit gewerblich werden, siehe hierzu auch unser Blog:
https://www.urbanbnb.de/page/de/bares?lang=de
Urbanbnb - wir sind Profis seit 1996. Bei uns erhalten Sie
Monatsgäste, die in der Regel 4-9 Monate bleiben, wo Sie nicht
gewerblich sind, sondern wie normale Vermietung versteuern. Monatsgäste
sind ruhiger, weniger Aufwand, kalkulierbare Einnahmen, statt Tagesgäste
bei den verschiedenen Ferienportale.
weitere Infos unter www.urbanbnb.de
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