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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Airbnb und Steuerhinterziehung: Finanzamt nimmt Airbnb Vermieter ins Visier.

 



Sie machen Airbnb-Vermietung?

Airbnb muss die Identität von Gastgebern preisgeben

Warum AirbnB Vermieter jetzt dringend handeln müssen

Was ist passiert?

Um Airbnb zu kontrollieren, schlossen sich alle Finanzämter in Deutschland für ein Gruppenauskunftsersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern zusammen. Das Bundeszentralamt für Steuern verfasste ein Schreiben an den Airbnb Hauptsitz in Dublin, in dem erneut um Auskunft zu den Vermieterdaten ersucht wurde.

Da sich das Unternehmen weiterhin der Datenauskunft verweigerte, wurde ein Gerichtsverfahren in Irland eingeleitet – mit dem Ergebnis, dass Airbnb dazu verpflichtet wurde, alle Daten von Vermietern mit Sitz in Deutschland an das Finanzamt Hamburg zu übermitteln (das Finanzamt Hamburg wurde als Repräsentant aller deutschen Finanzämter für das Gruppenauskunftsersuchen gewählt).

Wie stellt das Finanzamt Einnahmen über Airbnb fest?

Die Steuerfahnder in Hamburg sind aktuell noch dabei, die Airbnb Daten auszuwerten. Nach und nach werden die Ergebnisse an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Sie überprüfen die Steuererklärungen der letzten Jahre (Steuerstraftaten werden 10 Jahre zurückverfolgt), um zu klären, ob die Vermietungen korrekt angegeben wurden.

Was sollte ein Airbnb Vermieter nun machen?

Falls Sie bei Airbnb vermietet haben und keine Einnahmen versteuert haben, dann besteht sehr dringender Handlungsbedarf für Sie.

Selbstanzeige als Airbnb Vermieter

Wenn Sie sich jetzt durch die Auskunftspflicht von Airbnb ertappt fühlen, sollten Sie schnell handeln, um dem Finanzamt zuvorzukommen – mit einer Selbstanzeige. Denn die ist nur wirksam, solange Sie noch kein Schreiben vom Finanzamt erhalten haben, in dem von Ihnen eine Stellungnahme gefordert wird oder in dem Sie zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens informiert werden (bzw. eine anderweitige Tatentdeckung vorliegt).

In der Selbstanzeige müssen Sie mindestens für die letzten 10 Jahre Ihre Einnahmen aus den Vermietungen bei Airbnb offenlegen und natürlich auch entsprechend korrigieren. Damit sichern Sie sich Straffreiheit.

Oder lieber Nichtstun?

Die denkbar schlechteste Reaktion ist gar keine Reaktion, denn dann droht ein Steuerhinterziehungsverfahren, das in jedem Fall eine Geldbuße nach sich zieht und im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe verbunden sein kann.

Selbstanzeigen sollten Sie nicht alleine machen, sondern mit einem Anwalt zusammen, damit Ihnen dabei keine Fehler unterlaufen, daher raten wir zur anwaltlichen Beratung.

noch ein Tipp von urbanbnb:

Bei den Preisangaben bei Airbnb steht immer inkl. Mehrwertsteuer. Hier sollten Sie mit Ihrem Steuerberater als Airbnb Gastgeber abstimmen, ob Sie damit gewerblich werden, siehe hierzu auch unser Blog: https://www.urbanbnb.de/page/de/bares?lang=de

Urbanbnb - wir sind Profis seit 1996. Bei uns erhalten Sie Monatsgäste, die in der Regel 4-9 Monate bleiben, wo Sie nicht gewerblich sind, sondern wie normale Vermietung versteuern. Monatsgäste sind ruhiger, weniger Aufwand, kalkulierbare Einnahmen, statt Tagesgäste bei den verschiedenen Ferienportale.

weitere Infos unter www.urbanbnb.de




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