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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Trotz Corona Zimmer und Wohnung auf Zeit vermieten. Wie ist die Nachfrage derzeit an möblierten Zimmern und Wohnungen?

 

Am 31. Dezember 2019 wurde die WHO über Fälle von Lungenentzündung mit unbekannter Ursache in der chinesischen Stadt Wuhan informiert. Daraufhin identifizierten die chinesischen Behörden am 7. Januar 2020 als Ursache ein neuartiges Coronavirus, das vorläufig als „2019-nCoV“ bezeichnet wurde. Das neue Virus erhielt später die Bezeichnung „COVID-19-Virus“.
 
 
 
 
Seit Januar 20 ist das Corona Virus auch erstmalig auch in Deutschland aufgetreten und seitdem allgegenwärtig. Für die Menschen ist das oft verbunden mit Ängsten, Einschränkungen, Lock down-Variationen, wirtschaftlichen und psychischen Folgen.
 
Corona hat uns aber auch an vielen Stellen gezeigt, was im Leben wirklich wichtig ist: die Gesundheit, das Aufeinander achten, Füreinander da sein, Rücksicht nehmen und Toleranz üben. Und doch, das Leben geht weiter und insbesondere auch beruflich müssen sich weiterhin sehr viele Menschen neu oder anders orientieren. Unter Berücksichtigung der Corona-Hygiene Regeln ist auch die Anmietung eines Business oder Ferienwohnung auf Zeit, auch das kein Problem. Wohnen auf Zeit ist daher weiterhin gefragt und auch erlaubt. Wenn Sie Ihre Wohnung gerne möbliert vermieten möchten, sollten Sie sich für die beste Variante entscheiden, nämlich der monatlichen Vermietung an Geschäftsreisende.
Eine Vermietung ab 1 Monat bis z. B. 6 Monate ist eine ruhige, überschaubare und lukrative Vermietung Ihres Wohnraumes. Vermeiden Sie Tages Buchungen von Touristen, wie sie bei Airbnb z. B. gerne getätigt werden. Diese Buchungen bringen Ihnen als Gastgeber mehr Arbeit ein durch häufigen Wechsel der Bettwäsche, Handtücher, das Reinigen der Wohnung sowie der ständig neuen Check in und out. Das bringt Unruhe ins Haus, beschert Ihnen als Gastgeber nur mehr Arbeit. Das muss nicht sein.
 
Vermieten Sie Ihre möblierte Wohnung oder auch Gästezimmer an Geschäftsreisende und Firmen. Wir kennen den Markt „Wohnen auf Zeit“ sehr gut und haben zudem gute Kontakte zu vielen Firmen, die ständig Unterkünfte für Ihre Mitarbeiter benötigen.
 
Unsere Kunden Ihre Gäste: viele IT-Branchen und Ingenieurbereich, leitende Angestellte im Management, beratende Mitarbeiter und verstärkt Mitarbeiter im medizinischen Bereich. Aber auch Studenten, Handwerker, qualifizierte Fachkräfte und auch privat Personen, die einen beruflichen Neustart in einer anderen Stadt wagen und eine Übergangslösung suchen, bis eine dauerhafte Mietwohnung gefunden wurde. Die Nachfrage ist groß.
 
Ihre Wohnung in guten Händen. Wir übernehmen die gesamte Vorarbeit und das komplette Marketing für Ihre Ferienwohnung, vom Angebot bis hin zur rechtssicheren Buchung. Ihre Gäste kommen fix und fertig dann zum Einchecken. Sie sorgen dafür, dass Ihr Belegungsplan aktuell ist, übernehmen die Schlüsselübergabe und kassieren die Miete, sofern diese nicht schon im Voraus vom Gast an Sie überwiesen wurde.
 
 
Wir kennen den Markt „Wohnen auf Zeit“ sehr gut und haben zudem gute Kontakte zu vielen Firmen, die ständig Unterkünfte für Ihre Mitarbeiter benötigen.
 
Gut zu wissen…
 
Behalten Sie die Kontrolle:
• kein Mindestkontingent
• keine Mindestlaufzeit.
• eigene Onlineverwaltung Ihrer Objekt
• schnelle Buchungsübersicht und Belegungskalender
 
 
Urbanbnb – seit 1996 das Familienunternehmen für Wohnen auf Zeit.
Wir sind an Ihrer Seite - seit über 25 Jahren. 
 
 

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