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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Störerhaftung ade - Internet bei Ferienwohnung und Gästezimmer jetzt gefahrlos anbieten

Urbanbnb informiert - Abschaffung Störerhaftung, ab sofort kann man seinen Gästen einen drahtlosen Internetzugang per Wlan anbieten ohne anschließend abgemahnt zu werden.

Diese Woche hat auch der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Reform des Telemediengesetzes zugestimmt.



Was ist neu?
Bisher haftete ein Wlan-Betreiber, wenn ein Nutzer sein Wlan missbrauchte, um zum Beispiel Urheberrechte zu verletzen, indem er einen Film illegal herunterlud. 

Jetzt ist diese sogenannte Störerhaftung abgeschafft.
Damit ist auch den unseligen Abmahnkanzleien die Grundlage endlich entzogen. Denn nun kann kein Wlan-Betreiber wegen Schadenersatz und Unterlassung verurteilt werden. Damit besteht kein Haftungsrisiko mehr.

Werden damit Musik- und Filmfirmen nicht mehr geschützt vor illegalen Downloads?
Doch. Es gibt nun im Gesetz einen Interessenausgleich. Die Firmen können, wenn keine andere Abhilfe möglich ist, per Gericht durchsetzen, das der Wlan-Betreiber bestimmte Zugänge sperren muss, sollte sein Wlan-Netz missbraucht worden sein.


Drohen weiterhin Abmahn- und Gerichtskosten?
Nein :-)

Muss man als Gastgeber, der das Wlan zur Verfügung stellt, seine Nutzer registrieren oder ein Passwort verlangen?
Auch dies ist nicht notwendig. Allerdings empfehlen wir von Urbanbnb sein Netzwerk immer mit einem Passwort zu schützen. Der Gast ist mit Buchung und nochmals vor Ort durch den Gästeschein registriert.

Freie Fahrt für Internet :-)  
Wir empfehlen jedem Gastgeber, der dies noch nicht anbietet, hier nun als Service ein Internet per Wlan zur Verfügung zu stellen. Gerne gegen eine kleine Gebühr, die der Gast dann gleich mitbucht bei seiner Buchung auf der Urbanbnb Website.

Unser Typ für Wlan ohne Installationskosten, nur ein Steckdose wird benötigt:
Giga Cub von Vodefone:
Link: https://www.vodafone.de/privat/mobiles-internet-dsl/internet-lte.html


Vorteile:
50 GB mit bis zu 150 Mbit/s

Zahl nur, wenn Du ihn einsteckst
Flexibel einsetzbar
Einfach einstecken und lossurfen




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