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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Und es wird noch besser in Sache Internetangebot für die Gäste und Ihrer Störerhaftung als Gastgeber: Schutz vor Gerichtskosten und Abmahnungen


Wer anderen ein offenes WLAN-Netz zur Verfügung stellt, musste in Deutschland bisher tief in die Tasche greifen, wenn der fremde Nutzer damit sein Unwesen trieb. Das soll nun durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein Ende haben. Allerdings will die Regierung in Deutschland noch nachbessern, damit Betreiber wie zum Beispiel Hotels ihr WLAN rechtssicher öffnen können.



Der Europäische Gerichtshof urteilte vor Kurzem, dass Betreiber eines offenen Funknetzes weder Schadensersatz noch Abmahnkosten zahlen müssen, wenn die Nutzer darin Rechtsverstöße begehen. Die sogenannte Störerhaftung führte in Deutschland bisher immer wieder dazu, dass WLAN-Betreiber wie Hotels oder Cafés abgemahnt wurden für Urheberrechtsverstöße, die Dritte innerhalb des zur Verfügung gestellten Netzwerks begangen haben.


Allerdings, so das Urteil des EuGH, könne im Falle einer Rechtsverletzung vom WLAN-Betreiber verlangt werden, das Netz mit einem Passwort zu sichern. In Deutschland will jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) noch einmal nachbessern und sicherstellen, dass die Betreiber nicht für Unterlassungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie sollen weder den Personalausweis der Nutzer verlangen noch das WLAN mit einem Passwort sichern müssen. 


Der Gesetzesentwurf schließt somit für Urheberrechtsverstöße von Gästen und Nutzern nicht nur Schadensersatz-, sondern auch Unterlassungsansprüche nunmehr aus.

Wir empfehlen Ihnen als Gastgeber Ihre Wohnung mit Internet auszustatten.
Dann kann ein Gast, sofern er Wlan benötigt, dies optional dazu buchen bei uns gegen Entgelt.
Ihre Kosten für den Anschluss und Anschaffung sind daher für Sie neutral als Gastgeber.


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