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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Berlin City Tax - wie umgehen bzw. was muss ich als Gast, der geschäftlich in Berlin übernachtet, tun?

Berlin - zum Thema Citytax:
Da wir mehrmals gefragt werden, wie man als Gast, der geschäftlich nach Berlin kommt, keine Citytax bezahlen muss, hier nochmals das Kauderwelsch von Berliner Senat persönlich:

Wie muss die betriebliche oder berufliche Veranlassung einer Übernachtung glaubhaft gemacht werden?

Die Glaubhaftmachung ist bei abhängig Beschäftigten gegeben, sofern die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt wird, die Rechnung unmittelbar durch den Arbeitgeber bezahlt wird oder die Buchung unmittelbar durch den Arbeitgeber erfolgt.

In den übrigen Fällen kann die Glaubhaftmachung durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der der Name und der Sitz des Arbeitgebers und der Zeitraum des Aufenthalts oder durch eine Eigenbestätigung des Übernachtungsgastes, die diese Angaben enthält, hervorgehen.

Bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen ist auf einen vergleichbaren Nachweis abzustellen, wobei es in diesen Fällen unschädlich ist, wenn der Übernachtungsgast insbesondere unter Angabe seiner Einkommensteuernummer den Nachweis selbst ausstellt.


Im Beamtendeutsch ist hier mitgeteilt: Man kann sich selber einen 2-Zeiler formlos rausschreiben für sich selber, wenn man seine Steuernummer mitdraufschreibt. Damit keine Citytax.

Und noch eine kleine Randnotiz dazu:
Ein Hund, der berechnet wird, bei uns mit nur 9 Euro die Nacht - der zahlt auch die 5% Citytax, wenn er sich nicht geschäftlich in Berlin aufhält. Da hat jemand in der Finanzverwaltung nach dem Motto gehandelt: "Der Berg bebte und gebar eine Maus."

Alle Infos zum Thema City Tax Berlin zum Nachlesen:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.57911.php#15

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