Haftung bei Verletzungen durch Inventar in Ferienwohnungen: Was Vermieter und Gäste wissen müssen
Haftung bei Verletzungen durch Inventar in Ferienwohnungen: Was Vermieter und Gäste wissen müssen
Ferienwohnung gebucht, die Sonne scheint, der Kaffee duftet – und dann passiert’s: Der Henkel der Kanne löst sich, der heiße Inhalt landet auf dem Arm eines kleinen Gastes. Ein tragischer Moment, der nicht nur weh tut, sondern auch eine juristische Frage aufwirft: Wer haftet eigentlich, wenn mitvermietetes Inventar zu Verletzungen führt?
Was sagt das Gericht?
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte genau so einen Fall zu entscheiden (Urteil vom 25.11.2024, Az. 9 U 40/23). Ein sechsjähriges Mädchen erlitt Verbrennungen, weil sich der Henkel einer vollen Kaffeekanne löste. Die Eltern wollten den Vermieter haftbar machen – schließlich gehörte die Kanne zur Ausstattung der Ferienwohnung.
Das Gericht stellte klar: Vermieter haften grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden, wenn ein Mangel der Mietsache bereits bei Vertragsbeginn vorliegt (§ 536a Abs. 1 BGB). Und ja, das gilt auch für mitvermietetes Inventar wie Möbel, Geschirr oder Elektrogeräte.
Aber: In diesem Fall konnte nicht bewiesen werden, dass die Kanne schon beim Einzug defekt war. Sie funktionierte beim Befüllen noch einwandfrei. Und: Der Vermieter muss das Inventar nicht auf verdeckte Mängel untersuchen – also keine Pflicht zur Röntgenprüfung von Kaffeekannen.
Was heißt das für Gastgeber?
- Regelmäßiger Check der Ausstattung – besonders bei Dingen, die heiß, scharf oder schwer sind
- Fotodokumentation bei Übergabe – schützt und schafft Vertrauen
- Inventarliste mit Zustandsbeschreibung – ideal für Transparenz
- Haftpflichtversicherung – ein Muss für professionelle Vermieter
Und was sollten Gäste beachten?
Auch Gäste haben Pflichten – zum Beispiel, Mängel direkt zu melden. Wer gleich nach Ankunft einen wackeligen Stuhl oder eine angeschlagene Tasse entdeckt, sollte das nicht ignorieren, sondern dem Vermieter Bescheid geben. Am besten mit Foto und kurzer Nachricht. So sind alle auf der sicheren Seite.
Und falls doch mal etwas passiert: Ruhe bewahren, dokumentieren, kommunizieren. Die meisten Vermieter – vor allem die mit Herz – helfen schnell und unkompliziert.
Was ist mit Produkthaftung?
Wenn das Inventar einen Produktionsfehler aufweist, könnte auch der Hersteller haften (§ 1 ProdHaftG). Der Vermieter haftet nur, wenn der Mangel bei Vertragsschluss erkennbar oder bereits vorhanden war. Ein spannender Punkt, den man im Einzelfall prüfen sollte – aber für den Alltag gilt: Lieber vorher prüfen als hinterher streiten.
Fazit
Ferienwohnungen sind zum Wohlfühlen da – nicht für juristische Dramen. Aber wenn doch mal was passiert, hilft ein klarer Blick auf Rechte und Pflichten. Und ein bisschen gesunder Menschenverstand. Oder wie wir bei UrbanBnB sagen:
Gute Gastgeber denken mit – und gute Gäste auch.
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