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Hausverkauf in Filderstadt-Bernhausen: Urban Immobilien vermittelt Reihenhaus mit Herz und Heimatgefühl

Reihenhaus in Filderstadt verkauft: Urban Immobilien begleitet Verkauf im Heimatort Reihenhaus in Filderstadt verkauft: Urban Immobilien begleitet Verkauf im Heimatort Wie verkauft man ein Haus in Filderstadt erfolgreich? Mit regionaler Kenntnis, persönlichen Kontakten und urban immobilien. Es gibt Immobilien, die mehr sind als Ziegel, Garten und Grundbuch. Sie erzählen Geschichten von Familien, vom Älterwerden, vom Platz-machen für die nächste Generation. Genau so ein Haus durften wir bei urban immobilien jetzt wieder begleiten: ein gepflegtes Reihenhaus in Filderstadt-Bernhausen, dem alten Heimatort von Markus Urban. Heimat zwischen Fildern und Flughafen Wer hier aufgewachsen ist, kennt es: Auf der einen Seite wachsen auf den Fildern immer noch das berühmte Spitzkraut und die Felder, auf der anderen Seite ist man in wenigen Minuten in der Großstadt Stuttgart. Flughafen, Messe, S-Bahn – alles direkt um die Ecke. Und endlich kommt auch der lange gewünsch...

E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Vermieter wissen sollten - urbanbnb erklärt



Steuern – ein Thema, das man gerne vor sich herschiebt. Doch ab 2025 gibt es eine wichtige Neuerung, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen: die E-Rechnungspflicht. Die gute Nachricht vorab: Für die meisten Gastgeber bleibt alles beim Alten.

Die neue Regelung betrifft nur B2B-Geschäfte, also Umsätze zwischen Unternehmen. Privatgäste? Nicht betroffen. Grenzüberschreitende Buchungen? Ebenfalls nicht. Sie sind nur dann betroffen, wenn Sie gewerblich tätig sind und Firmengäste beherbergen – und diese Gäste ihren Firmensitz in Deutschland haben.

Warum das Ganze? Die E-Rechnung soll Geschäftsprozesse digitalisieren, Bürokratie abbauen und die Steuertransparenz verbessern. Klingt sinnvoll, oder?

Was müssen Gastgeber beachten?

  1. Wer ist betroffen? Gewerbliche Gastgeber, die Firmengäste mit Sitz in Deutschland empfangen.
  2. Was ändert sich ab 2025? E-Rechnungen müssen empfangen und verarbeitet werden können. Kleinunternehmer haben noch bis 2028 Zeit.

Wenn Sie privat Vermieter sind und Ihre Einnahmen über die Einkommenssteuer (Anlage V) angeben, können Sie das Thema getrost ignorieren. Für alle anderen: Informieren Sie sich bei Ihrer IHK oder Ihrem Steuerberater, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Jetzt heißt es, die Weihnachtszeit genießen und nicht über E-Rechnungen grübeln. Denn eines ist sicher: Die meisten Gastgeber können entspannt bleiben.

Herzliche Grüße,
Markus Urban von urbanbnb

 

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