Neuester Blogbeitrag

Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Vermieter wissen sollten - urbanbnb erklärt



Steuern – ein Thema, das man gerne vor sich herschiebt. Doch ab 2025 gibt es eine wichtige Neuerung, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen: die E-Rechnungspflicht. Die gute Nachricht vorab: Für die meisten Gastgeber bleibt alles beim Alten.

Die neue Regelung betrifft nur B2B-Geschäfte, also Umsätze zwischen Unternehmen. Privatgäste? Nicht betroffen. Grenzüberschreitende Buchungen? Ebenfalls nicht. Sie sind nur dann betroffen, wenn Sie gewerblich tätig sind und Firmengäste beherbergen – und diese Gäste ihren Firmensitz in Deutschland haben.

Warum das Ganze? Die E-Rechnung soll Geschäftsprozesse digitalisieren, Bürokratie abbauen und die Steuertransparenz verbessern. Klingt sinnvoll, oder?

Was müssen Gastgeber beachten?

  1. Wer ist betroffen? Gewerbliche Gastgeber, die Firmengäste mit Sitz in Deutschland empfangen.
  2. Was ändert sich ab 2025? E-Rechnungen müssen empfangen und verarbeitet werden können. Kleinunternehmer haben noch bis 2028 Zeit.

Wenn Sie privat Vermieter sind und Ihre Einnahmen über die Einkommenssteuer (Anlage V) angeben, können Sie das Thema getrost ignorieren. Für alle anderen: Informieren Sie sich bei Ihrer IHK oder Ihrem Steuerberater, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Jetzt heißt es, die Weihnachtszeit genießen und nicht über E-Rechnungen grübeln. Denn eines ist sicher: Die meisten Gastgeber können entspannt bleiben.

Herzliche Grüße,
Markus Urban von urbanbnb

 

Kommentare