Neuester Blogbeitrag

Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Wer muss die GEZ-Gebühren für die Ferienwohnung oder für das Gästezimmer bezahlen? Urbanbnb erklärt:

Die GEZ Gebühren für möbliertes Zeitwohnen





Die Diskussion und Meinungen über die GEZ-Gebühren, auch als Rundfunkbeitrag bekannt, sind in der Gesellschaft oft vielfältig. Einige Menschen sehen die Gebühren als notwendige Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an, der unabhängige und qualitativ hochwertige Inhalte bereitstellt. Andere hingegen empfinden die Gebühren als belastend und kritisieren das System, insbesondere wenn sie wenig oder gar keine Rundfunkdienste nutzen.

Urbanbnb erklärt:

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist die Finanzierungsform für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, eingezogen durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, früher bekannt als die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Gemäß Mietrecht beträgt der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung derzeit 18,36 Euro pro Monat. Diese Gebühr soll durch solidarische Finanzierung die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten, der ein umfassendes und unabhängiges Programmangebot für alle Bürger sicherstellt.

Gilt dies auch für möblierte Wohnungen auf Zeit?

Für temporäres Wohnen in einer möblierten Wohnung, wie zum Beispiel einer Ferienwohnung oder einem Businessapartment, gelten besondere Regelungen. Solange Sie Ihre Hauptwohnung behalten und keine Anmeldung in der temporären Unterkunft vornehmen, entfallen die GEZ-Gebühren für Sie. Diese Verantwortung liegt dann beim Vermieter, der die Kosten an die GEZ entrichtet.

Anders verhält es sich, wenn Sie Ihre Hauptwohnung abmelden und die temporäre Unterkunft als neuen Wohnsitz anmelden. In diesem Fall müssen Sie die GEZ-Gebühren übernehmen.

Wie sieht es bei der Anmietung einer Zweitwohnung aus?

Für eine Zweitwohnung müssen keine doppelten Gebühren entrichtet werden. Bei Buchung einer Ferienwohnung als Zweitwohnsitz können Sie eine GEZ-Befreiung beantragen. Hierfür müssen Sie beide Wohnungen beim Einwohnermeldeamt registriert haben und einen behördlichen Nachweis erbringen, wie beispielsweise die Meldebescheinigung für beide Wohnungen oder den Zweitwohnungssteuerbescheid.

Die Belastungsgleichheit steht im Mittelpunkt dieses Grundsatzes: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung als verfassungswidrig, da Wohnungsinhaber nicht doppelt belastet werden sollten.

Über urbanbnb:

Das Familienunternehmen urbanbnb vermittelt seit 1996 möblierte Wohnungen auf Zeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.urbanbnb.de.

Kommentare