Stornierung der Ferienwohnung oder BnB Gästezimmer - Welche Kosten
können entstehen?
Stornierung bei Hotel,
Pension oder Ferienwohnung bzw. Gästezimmer
Ob nun Ferienwohnung,
Gästezimmer, Pension oder Hotelzimmer - den Begriff "Stornierung"
kennt das Gesetz nicht. Dennoch gibt es nach dem Gesetz recht eindeutige
Regeln, wenn man sich aus einem Vertrag lösen möchte ... und die sollten Sie
bei der Buchung schon berücksichtigen.
Denn immer wieder gibt es
Ärger, wenn ein Gast eine bereits gebuchte Unterkunft storniert. Oft weiß
dieser selbst nicht, wie er sich in so einem Fall verhalten muss. Häufig ist
auch der Hotelier/Vermieter über die Rechtslage nicht ausreichend informiert.
Deshalb gibt hier Claudia
Urban von Urbanbnb eine Übersicht:
Grundlage:
Bei einer gewerblichen
Unterkunft – Hotel, Pension oder Jugendherberge – sowie bei Privatzimmern und
Ferienwohnungen wird ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Neben der
Vermietung von Räumen schließt dieser die Bewirtung oder auch die Aufbewahrung
von Gepäck mit ein. Bei der privaten Unterkunft in einer Ferienwohnung, wenn
die Vermietung direkt durch den Eigentümer erfolgt, wird ein Mietvertrag
abgeschlossen. Der Beherbergungs- beziehungsweise Mietvertrag ist geschlossen,
sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Für den Fall, dass eine Zusage
zeitlich nicht mehr möglich war, reicht es sogar, wenn der Hotelier/Vermieter
die Unterkunft bereitstellt.
Grundsatz: Gebucht ist gebucht
Storniert der Gast den
Vertrag, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises trotzdem
verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange vor seinem Reiseantritt er
storniert hat. Auch aus welchem Grund er storniert hat – Krankheit, zu viel
Arbeit, keine Lust mehr – ist nicht entscheidend.
Einzige Ausnahme
Ein Fall von so genannter
höherer Gewalt. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares
Ereignis, das sich auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht
verhindern lässt. Beispiel: Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche und
gefährliche Epidemien/Strandverschmutzung nach Tankerhavarie. In einem Fall von
höherer Gewalt werden beide Vertragsparteien – also Gast und Hotelier/Vermieter
– frei von all ihren vertraglichen Verpflichtungen. Aber: Wenn der
Hotelier/Vermieter bereits Leistungen erbracht hat, sind diese zu vergüten. Und
wenn der Gast schon etwas bezahlt hat, kann er die Erstattung dessen verlangen.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wer sich absichern will,
kann eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dann erstattet das
ausgewählte Versicherungsunternehmen die anfallenden Stornokosten. Dies gilt
nur bei Krankheit und bei einem Unfall. In der Regel greift die
Reiserücktrittskosten-Versicherung ausschließlich in akuten und unerwarteten
Fällen. Beispiel: plötzliche Blinddarmreizung. Urbanbnb bietet hierzu die
Möglichkeit, nach der Buchung online eine Versicherung abzuschließen, was
besonders bei längeren Aufenthalten sinnvoll sein kann.
Widerruf
Bekannt ist, dass bei
Verträgen, die z.B. über das Internet abgeschlossen wurden (sog.
Fernabsatzgeschäfte), ein Widerrufsrecht bestehen kann. Das hilft im Fall der
gewünschten Stornierung einer Zimmer- oder Ferienwohnungsbuchung leider nicht
weiter.
Bei klassischen
touristischen Leistungen, wie Übernachtungen oder Verköstigung, besteht kein
Widerrufsrecht. Hier gilt die Ausnahmeregel, dass bei zeitlich genau
festgelegten Buchungen einer touristischen Leistung (Unterkunft, Verpflegung,
Freizeitveranstaltung) das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und auch bei
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (früher Haustürgeschäfte)
außer Kraft gesetzt ist; § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Kosten - was müssen Sie als Gast bezahlen
Grundsätzlich bleibt der
Gast zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Hotelier/Vermieter
muss aber seine ersparten Aufwendungen – zum Beispiel für Strom, Wasser, Müll,
Reinigung oder auch Frühstück – davon abziehen.
Dazu gibt es eine ständige
Rechtsprechung, die Folgendes vorsieht:
- Zimmer
mit Frühstück – Abzug von z zehn bis 20 Prozent
- Halbpension
– Abzug von 30 Prozent
- Vollpension
– Abzug von 40 Prozent
- Ferienwohnung/-haus
- Abzug von fünf bis zehn Prozent
Beispiel: Für eine
Ferienwohnung war ein Preis von 400 Euro vereinbart. Davon muss der
Hotelier/Vermieter 20 bis 40 Euro abziehen. Der Mieter zahlt also nur noch 360
bis 380 Euro. Achtung: Der Vermieter kann aber auch geringere Einsparungen
nachweisen und mehr verlangen.
An andere Gäste vermietet
Es gibt eine Ausnahme
dieser Zahlungsregel: Wenn der ursprüngliche Mieter nachweisen kann, dass der
Hotelier/Vermieter die Unterkunft zum fraglichen Zeitpunkt ganz oder teilweise
anderweitig vermietet hat, muss der verhinderte Gast den vereinbarten Preis nur
noch teilweise oder gar nicht mehr zahlen.
Der Vermieter muss sich auf
jeden Fall darum bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
Beispiel: Ein Mieter bucht
die ersten drei August-Wochen eine Ferienwohnung für insgesamt 600 Euro und
storniert dann. In den ersten zwei Wochen bucht ein anderer die Ferienwohnung.
In der dritten Woche bleibt sie leer. Damit muss der ursprüngliche Mieter nur
noch für den Preis der einen Woche aufkommen, denn nur in dieser Zeit hat der
Vermieter tatsächlich einen Schaden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ein Beherbergungsbetrieb
kann in seinen AGB pauschale Stornogebühren festschreiben. WICHTIG: Die AGB und
damit auch die pauschalen Stornogebühren gelten nur als vereinbart, wenn sie
dem Gast bereits bei Vertragsschluss bekannt sind.
Der Hotelier/Vermieter
sollte dem Gast daher ein Buchungsangebot mit den abgedruckten AGB vorlegen
oder zusenden. Am besten lässt er sich mit einer gesonderten Unterschrift des
Gastes bestätigen, dass dieser mit den Vertragsbedingungen und damit auch mit
den Stornogebühren einverstanden ist.
Storno vom Vermieter - Überbuchung
Der Hotelier/Vermieter muss
dem Gast so wie vereinbart die Unterkunft bereitstellen. Kann er dies nicht
aufgrund Überbuchung, dann hat er das in jedem Fall zu vertreten.
Das heißt: Der
Hotelier/Vermieter hat dem Gast Schadensersatz zu leisten. Beispiel: Der Mieter
kann nicht in seine ursprünglich gemietete Unterkunft, weil diese schon belegt
ist. Er muss eine andere, teurere Unterkunft beziehen. Den Differenzbetrag kann
der Gast als Schaden geltend machen. Der Hotelier/Vermieter muss zahlen.
Regelung bei Urbanbnb
Hierzu meint Claudia Urban,
Geschäftsführerin von Urbanbnb: "Wir haben in den AGBs, die Sie als Gast
vor der Buchung lesen, eine klare faire Regelung. Bis 45 Tage vor Anreise
kostenlose Stornierung. Danach 80% Stornogebühr. Aber nur aus der
Übernachtung, da weiterer Service wie Reinigung, Internet nicht anfällt. Und
bei Storno bis oder nach dem Anreisetag ist die Regelung 80% des
Übernachtungspreises. Also viel besser als die gesetzlichen Bestimmungen, weil
Sie es uns als Gast Wert sind."
Zur Schadensminderung meint Claudia Urban: "Wenn Sie direkt bei einem
privaten Vermieter buchen, ist es schwer, nachzuvollziehen, ob dessen Objekt
belegt war von anderen Gästen oder nicht. Wir als eine der größten
BnB-Agenturen bieten Ihnen als Gast die Möglichkeit, jederzeit online über den
Belegungskalender des stornierten Objektes selber einzusehen, ob ein anderer
Gast gebucht hat und teilen dies Ihnen auch per Email offen und fair mit.
Keiner unserer Gastgeber möchte gerne Stornorechnungen schreiben, auch ihm ist
lieber, wenn ein neuer Gast von uns gefunden wird und alle zufrieden
sind."
Tipps von Claudia Urban für den Gast im Stornofall:
- Um so früher wir als BnB-Agentur wissen, dass Sie
nicht anreisen, um so besser sind die Chancen, einen neuen Gast zu finden,
sodass dem Gastgeber kein Schaden oder nur ein geringer entsteht.
- Seien Sie ehrlich - erfinden Sie keine
Stornogründe oder schieben die Gründe auf den Gastgeber, wenn dies nicht
stimmt. Damit verärgern Sie nur einen Gastgeber, und schnell wird aus
einer Mücke ein Elefant.
- Bleiben Sie aktiv - Sie können uns jederzeit
fragen, ob und wie neu belegt wurde oder selber einsehen auf unserer
Website.
- Stornierungen gehören zu unserer schnelllebigen
Zeit dazu. Es sind normale Geschäftsvorfälle und als solches behandeln wir
dies auch mit einer klaren Regelung und Ihrer Mithilfe. Weil Sie es uns
Wert sind als Gast!
Siehe auch www.urbanbnb.de.
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