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Hausverkauf in Filderstadt-Bernhausen: Urban Immobilien vermittelt Reihenhaus mit Herz und Heimatgefühl

Reihenhaus in Filderstadt verkauft: Urban Immobilien begleitet Verkauf im Heimatort Reihenhaus in Filderstadt verkauft: Urban Immobilien begleitet Verkauf im Heimatort Wie verkauft man ein Haus in Filderstadt erfolgreich? Mit regionaler Kenntnis, persönlichen Kontakten und urban immobilien. Es gibt Immobilien, die mehr sind als Ziegel, Garten und Grundbuch. Sie erzählen Geschichten von Familien, vom Älterwerden, vom Platz-machen für die nächste Generation. Genau so ein Haus durften wir bei urban immobilien jetzt wieder begleiten: ein gepflegtes Reihenhaus in Filderstadt-Bernhausen, dem alten Heimatort von Markus Urban. Heimat zwischen Fildern und Flughafen Wer hier aufgewachsen ist, kennt es: Auf der einen Seite wachsen auf den Fildern immer noch das berühmte Spitzkraut und die Felder, auf der anderen Seite ist man in wenigen Minuten in der Großstadt Stuttgart. Flughafen, Messe, S-Bahn – alles direkt um die Ecke. Und endlich kommt auch der lange gewünsch...

Den Vermieter beleidigt – fristlose Kündigung möglich?

                        Den Vermieter beleidigt – fristlose Kündigung möglich?


 

Es kommt hin und wieder vor, dass das Verhältnis zwischen dem Mieter einer Wohnung und dem Vermieter angespannt ist. Die Ursachen dafür können vielfältig sein und manchmal mehr und manchmal weniger verständlich. Ein Vermieter muss eine Beleidigung seines Mieters nicht hinnehmen, doch wann ist eine fristlose Kündigung des Mieters möglich?
 
Ob eine verbale Beleidigung des Vermieters durch den Mieter als Kündigungsgrund ausreicht, hängt davon ab, wie schwer eine Beleidigung wiegt. Letzteres ist natürlich auch Auffassungssache des jeweiligen Gerichts, der die näheren Umstände beleuchtet und auch, ob der Mieter sich für die verbale Entgleisung beim Vermieter entschuldigt.
 
„Sie sind ein Schwein“, rief z. B. ein Mieter nach Beendigung eines Gespräches seinem Vermieter hinterher. Das muss kein Vermieter hinnehmen. Verbale Beleidigungen stellen nach Ansicht des Amtsgerichts München (Urteil vom 17.02. 2014) eine so erheblich Verletzung des Mietverhältnisses dar, dass betroffene Vermieter auch zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt sind. Dies gelte auch dann, wenn wie im entschiedenen Fall keine erhebliche Provokation des Vermieters vorausgegangen sei.
 
"Fuck you". In einem anderen Fall hatten Mieter und Vermieter über einen längeren Zeitraum im Streit miteinander gelegen. Nachdem der Mieter im Treppenhaus gegenüber dem Verwalter den Ausdruck »fuck you« verwendet hatte, erklärte der Vermieter schließlich die Kündigung. Die Räumungsklage blieb aber ohne Erfolg. Was war passiert?
Die Begründung des Gerichts lautete: Die Äußerung des Mieters gegenüber dem Verwalter reichte dem Gericht für eine Kündigung nicht aus. Es kam zu der Auffassung, dass es sich um einmalige und jugendsprachlich verbreitete Unmutsäußerung in einer bereits sehr angespannten Situation sei. Und nach Auffassung der Richter seien diese Worte nicht derart schwerwiegend und ehrverletzend, dass sie zu einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses führen würde.
Wir finden, es ist immer der beste Weg, auch im Unmut und Ärger respektvoll miteinander umzugehen. Und manchmal macht es mehr Freude, wenn man bei Bedarf schneller auf seine eigene Immobilie zurückgreifen kann.
 
Und das geht mit "Wohnen auf Zeit".
Hier haben dann Gäste und keine Dauermieter. Sie können Ihrem Gast über mehrere Monate Ihre möblierte Wohnung zur Verfügung stellen und die Beherbergung immer monatlich verlängern. Oder auch nicht.
 
Urbanbnb ist als Familienunternehmen nicht nur erfolgreich im Bereich möbliertes Wohnen auf Zeit unterwegs, sondern wir unterstützen unsere Gastgeber auch in der optimalen Vermietung seiner Immobilie.
 
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