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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Gastgeber von Gästezimmer und Ferienwohnung - Kleinbetragsgrenze erhöht bei Rechnungen

Urbanbnb informiert: Der Gesetzgeber hat die Anforderungen bei Barumsätze vereinfacht. Daher gilt seit Mai eine neue Grenze - statt 150 Euro neu nun 250 Euro.




Hintergrund: Die Anforderungen an eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro (Alt), neu 250 Euro nicht übersteigt, sind, was die Angaben auf der Rechnung angeht, niedriger als bei einer Rechnung, die über diesem Betrag liegt. So entfällt beispielsweise die Verpflichtung der Steuernummer. 

Bei Kleinbetragsrechnungen sind die folgenden Angaben ausreichend:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  1. Ausstellungsdatum,
  1. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung,
  1. Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe,
  1. anzuwendender Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Markus Urban von urbanbnb erklärt noch, wo man aufpassen muss: "Bei unvollständige oder unzutreffende Angaben zum Leistungsempfänger. Also den Gastdaten auf der Rechnung. Das kann dazu führen, das eine fehlerhafte Adresse für den Gast dazu führt, das ihm das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigert. Daher ist es sogar besser, keine Adresse vom Gast anzugeben, als das Risiko, das diese fehlerhaft ist.


Diese Angaben sind ohne Gewähr, da Steuerberatung nur das Finanzamt oder Ihr Steuerberater macht, bitte daher mit denen im Detail abklären.




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