Neuester Blogbeitrag

Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Ferienwohnungen boomen bei urbanbnb - Gesetz verbessert Rechtslage

Ferienwohnungen sind immer gefragter - Vermieter rechnen mit hohen Renditen. 
Ein neues Gesetz soll Ferienhausanbietern zudem mehr Rechtssicherheit bescheren.




Am 31. März entscheidet der Bundesrat über eine Änderung der Baunutzungsordnung. Ferienwohnungen werden demnach nicht mit störenden Gewerbe- und kleinen Beherbergungsbetrieben gleichgesetzt. Weil dies in einigen Gemeinden bislang anders gesehen wurde, fürchteten viele private Ferienhausanbieter um den Verlust ihrer Einnahmequelle. Nach der neuen Baunutzungsordnung sind Ferienwohnungen  und -häuser aber grundsätzlich in allgemeinen Wohngebieten erlaubt. In reinen Wohngebieten kann die Gemeinde weiterhin abwägen.

Claudia Urban von urbanbnb meint dazu:
"Mit dieser Änderung gibt es endlich die nötige Rechtssicherheit für Ferienwohnungen. Damit ist für fast alle Vermieter ein Verbot vom Tisch."  

Zu  möblierten Wohnen auf Zeit: "Nicht mehr die reinen Feriengebiete am Meer oder im Gebirge sind gefragt. Höhere Renditen erzielt man in Grossstädten, wo gerade Geschäftsreisende immer mehr vom Hotel auf möbliertes Wohnen auf Zeit umsteigen.
Wir von urbanbnb bieten dem Vermieter die Abwicklung aus einer Hand - er hat keine Arbeit damit im Vorfeld. Der Gast, nicht Mieter, kommt fixundfertig zum Einchecken. Mit unsere rechtssichere Verträge und Onlinebuchung bieten wir dem Gastgeber die bestmöglichste Abwicklung."

Zukunftsaussichten: "Überrascht sind wir immer wieder über die  Dynamik des Marktes. Gerade Geschäftsreisende, die eher kurzfristig planen, möchten heutzutage online buchen. Wir von urbanbnb bieten dies, der Vermieter muss nichts extra investieren. Er benötigt keine eigene Website und wenn er sein Objekt selber benötigt, kann er Onine auch über sein Handy sein Objekt entsprechend sperren. Wir belegen dann die freie Zeiträume. Bei uns hat ein Vermieter eine Auslastung von über 95%.

Weitere Infos und unverbindliche Gastgeberanmeldung unter www.anders-vermieten.de


Kommentare