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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Nur Bares ist Wahres!

Nur Bares ist Wahres!

Es gibt Agenturen oder Portale, wie Airbnb, Homecompany, Makler etc., da bezahlt der Gast/Mieter nicht an den Gastgeber (Vermieter), sondern an die Agentur.

Vorteil:

keiner, ausser, das der Gastgeber sich im ersten Moment ein bisschen die Arbeit spart.

Nachteile:

  1. rein rechtlich macht eine solche Agentur oder Portal damit gewerbliches Inkasso. Das kann dazu führen, das man als Gastgeber (Vermieter) dann ohne Grund Umsatzsteuerpflichtig wird und an die Agentur eine Rechnung mit USt. erstellen muss, bevor diese das Geld weiterleiten, da sonst die Agentur aus dem gesamten Betrag die Ust. bezahlen muss und keine Vorsteuer verrechnen kann dagegen. - Absolut unnötig!
  2. Eine solche Zahlungsweise ist schon fast eine Mietgarantie. Das klingt natürlich toll für den Gastgeber, aber das Streitpotential darin ist sehr hoch. Hierzu gibt es auch zahlreiche Gerichtsurteile, die Mietgarantien in enge Grenzen ziehen.
  3. Agentur hat finanzielle Probleme.
    Was passiert, wenn ein Gast bezahlt hat, der Gastgeber aber nicht von der Agentur sein Geld erhalten hat, weil diese davon erstmal eigene finanzielle Verpflichtungen bezahlt hat? oder sogar im Schneeballsystem fremde Gelder hin- und herschiebt?
Noch schlimmer - was im Fall der Insolvenz der Agentur? Der Gast hat bezahlt, den Nachweis hat er - aber der Gastgeber bekommt sein Geld nicht mehr dann?
Lauter unnötiges Streitpotential, das eine solche Zahlungsweise in sich birgt.
Weg damit und Finger davon lassen! Das ist unser Rat.
Bei uns zahlt der Gast immer und ausschliesslich an Sie als Gastgeber. Entweder bei Anreise in Bar oder bei Firmenbuchung auch manchmal vorab per Überweisung.
Das ist die beste und fairste Zahlungsabwicklung für alle Beteiligte.
Deshalb gleich zu uns kommen.

www.urbanbnb.de

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