Muss ich, darf ich, soll
ich?
Als Vermieter von möblierten
Wohnungen und Gästezimmern auf Zeit kommt es vor, dass Sie von Ihren Mietern
nach einer Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung gefragt werden.
Gerade Mieter aus dem Ausland,
z.B. Expats, also Fach- oder Führungskräfte, die von
international tätigen Organisation in`s Ausland versetzt werden, benötigen eine
Wohnsitzanmeldung.
Aber ganz von vorne; was
genau ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?
Mit der
Wohnungsgeberbestätigung bescheinigen Sie als Vermieter Ihren Mietern, dass
diese in Ihre Wohnung eingezogen sind. Diese Bestätigung ist notwendig für die
Mieter. Nur mit dieser Bescheinigung können sich die Mieter bei der
Meldebehörde anmelden, wofür das Bundesmeldegesetz übrigens eine Frist von zwei
Wochen vorsieht. Sie als Wohnungsgeber haben zudem die Pflicht, an der
behördlichen Anmeldung Ihrer Mieter mitzuwirken und dem Mieter dafür eine
Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dies gilt für unmöblierte aber eben auch
für möblierte Wohnungen.
Pflicht oder nicht? Muss ich eine Wohnungsgeberbestätigung
ausstellen?
Jeder der eine
Wohnung vermietet ist Wohnungsgeber und muss die Bescheinigung ausstellen.
Tut
er das nicht, handelt dieser ordnungswidrig. Das gilt für Wohnungseigentümer
die ihre Wohnung vermieten, aber auch, wenn Sie selbst Mieter sind und Ihre Mietwohnung untervermieten.
Aber als Vermieter müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung nicht persönlich
ausstellen. Es ist auch ausreichend, wenn Sie eine eine andere Person oder auch eine Hausverwaltung, die in Ihrem Auftrag handelt,
damit beauftragen.
Was muss Wohnungsgeberbestätigung alles enthalten?
Im Bundesmeldegesetz ist geregelt, welche Informationen in der
Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein müssen:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der von ihm
bevollmächtigten Person
- Einzugsdatum der Mieter
- Anschrift der Mietwohnung
- Namen aller in die Wohnung einziehenden Personen
- Unterschrift des Vermieters oder dessen Bevollmächtigten
Hier erhalten Sie weitere
Informationen und das Formular:
https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/wohnsitz-anmelden-durch-wohnungsgeber-wohnungsgeberbescheinigung-.php
Wichtig für den Mieter ist die Wohnungsgeberbestätigung. Und
warum?
In erster Linie
benötigen Ihre Mieter die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der
Meldebehörde, um ihren Wohnsitz anzumelden und erhalten dann eine behördliche
Meldebescheinigung. Diese benötigen die Mieter um ein Bankkonto zu eröffnen
damit der Arbeitgeber das Gehalt überweisen kann. Zudem erhalten Mieter die aus
dem Ausland herziehen bei der Anmeldung eine Steuer-ID. Auch dies wird vom
Arbeitgeber für die Berechnung der Lohnsteuer benötigt. Für die Anmeldung in
einer Krankenkasse Braucht der Mieter eine Anmeldebestätigung und Steuer-ID.
Viele Anfragen für Wohnen auf Zeit kommen aus dem Ausland oder von ansässigen
Firmen, die neue Mitarbeiter einstellen. Viele neuen Mitarbeiter aus dem In und
Ausland verlegen für ihren Job den Lebensmittelpunkt in eine andere Stadt oder
Land. Ob temporär, für einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen
Studienaufenthalt, es ist immer wichtig für den Mieter, dass er seinen Wohnsitz
in der Wohnung auf Zeit anmelden kann. Mehr noch; das OK für die
Wohnsitzanmeldung ist bei der Entscheidung für eine Wohnung oft
ausschlaggebend. Nur so können sie die für den Start in Deutschland
unverzichtbaren Verträge abschließen.
Und was hat der Vermieter davon?
Mit dem
Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung unterstützen Sie Ihre Mieter dabei,
Ihre möblierte Wohnung überhaupt anmieten zu können. Und wenn in Ihrer Stadt
oder Gemeinde ggf. ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum besteht, kann die
behördliche Anmeldung Ihrer Mieter für viele Behörden ein wichtiges Indiz für
die Nutzung der Wohnung zum tatsächlichen Wohnen sein, wenn der Mieter dort
seinen Wohnsitz angemeldet hat.
Möchten Sie Ihre Wohnung oder Gästezimmer
erfolgreich und seriös an Geschäftsreisende vermitteln? Dann schreiben Sie mir auf
Ihre Partnerin für Wohnen auf
Zeit.
Claudia Urban
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