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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Wie Sie die Spekulationssteuer beim Verkauf Ihrer Immobilie vermeiden - Tipp von urbanbnb




keine Spekulationssteuer für mitverkaufte Wohnungseinrichtung. Veräusserungsgewinn auf Inventar bleibt steuerfrei. Und wenn man den Wohnsitz auf die Immobilie anmeldet, dann auch. So spart man sich die Spekulationssteuer.

Wer als privater Immobilienbesitzer ein Haus oder eine Wohnung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft und auf diese Weise einen Gewinn erwirtschaftet, den verpflichtet der Fiskus zur Zahlung von Spekulationssteuer. Eine Ausnahme besteht, wenn der Besitzer innerhalb der letzten drei Jahre sein Haus selber bewohnt. In diesem Fall gilt Steuerbefreiung.

Im Falle eines Immobilienverkaufs verlangt der Fiskus, dass der Verkäufer bei der Einkommensteuerveranlagung die positive Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufspreis zu den steuerlichen Einkünften hinzurechnet. Das bedeutet, es erfolgt zum einen eine Versteuerung des Gewinns aus dem Veräußerungsgeschäft. Zum anderen ergeben sich höhere Einkünfte in der Einkommensteuerveranlagung und in der Folge ein höherer Prozentsatz auf alle anderen Einnahmen.

Spekulationssteuer lässt sich sparen?


Ja. Gerade wenn Sie bei urbanbnb Ihre möblierte Wohnung für Wohnen auf Zeit anbieten. Denn dann ist es zum Beispiel sinnvoll, den eigenen Wohnsitz auf diese Wohnung anzumelden, zumindest für 3 Jahre. Denn dann besteht Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren und damit keine Spekulationssteuer.


Möbel:


Mitverkaufte Möbel - die bei Wohnen auf Zeit ja zur Erzielung der Mieteinnahmen beigetragen haben, sind ausgenommen von Spekulationssteuer. Denn dabei handelt es sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs, da diese typischerweise kein Wertsteigerungspotenzial hätten.

Daher sollte im Kaufvertrag die Möbel separat aufgelistet werden.

der Fall:

FG Münster, 03.08.2020 - Az: 5 K 2493/18 E:

Der Kläger erwarb im Jahr 2013 eine Ferienwohnung, die er ab 2014 über eine Agentur vermietete. Im Streitjahr 2016 veräußerte er die Ferienwohnung, wobei im Kaufvertrag ein Anteil von 45.000 € für das Zubehör veranschlagt wurde.

Das Finanzamt erfasste für 2016 einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG, in den es den Teilbetrag von 45.000 € einbezog. Auch insoweit sei gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG eine zehnjährige Frist anzusetzen, weil mit dem Inventar Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt worden seien. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass es sich bei dem Inventar um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handele, die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG nicht der Besteuerung unterlägen.

Die hiergegen erhobene Klage hatte in Bezug auf das Inventar Erfolg. Das Gericht hat ausgeführt, dass hinsichtlich des Inventars insgesamt keine Steuerpflicht vorliege. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 schaffe keinen eigenständigen Besteuerungstatbestand, sondern bewirke nur eine Verlängerung der Spekulationsfrist von bestimmten Wirtschaftsgütern von einem Jahr auf zehn Jahre. Satz 2 der Norm nehme allerdings Gegenstände des täglichen Gebrauchs insgesamt von der Besteuerung aus. Um solche Gegenstände handele es sich bei Wohnungseinrichtungsgegenständen, weil diese typischerweise kein Wertsteigerungspotenzial hätten.


Was gilt für geerbte Häuser?


In diesem Fällen berechnet sich die Spekulationsfrist nicht ab dem Tag des Erbfalls, sondern maßgeblich ist das Datum des Hauskaufs durch den Erblasser. Liegt das Datum mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkaufserlös aus dem Verkauf unabhängig vom Datum des Erbfalls steuerfrei.



Urbanbnb - Ihre Agentur für Wohnen auf Zeit. Familienbetrieb seit 1996.
siehe www.urbanbnb.de


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