Kann man Verluste bei Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich geltend machen?
Aktuell muss der Bundesfinanzhof entscheiden, unter welchen Kriterien
man Mietverluste bei Ferienwohnungen von der Steuer absetzen kann.
Generell lautet die Antwort: Wer Gewinn versteuern muss, kann auch
Verlust absetzen.
Wer seine Ferienwohnung mit Verlust vermietet, kann daher diese voll
steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt, er nutzt die Ferienwohnung
nicht für private Zwecke.
Gerade durch den Coronaeinbruch kam es zu einer niedrigeren
Auslastung bei Teilen unserer Gastgebern. Gerade die Objekte, die auch
eher Tageweise belegt werden.
Die Frage, die nun vom Bundesfinanzhof verhandelt wird, von welcher
Basis geht man aus. Also welche Auslastungsquote legt man zugrunde.
Das Finanzamt will natürlich so niedrig wie möglich in diesem Moment
ansetzen, der Steuerzahlender eine hohe Auslastungsquote. Diese muss er
aber nachweisen im Detail, sonst nimmt das Finanzamt eine ortsübliche.
Und genau darüber wird gestritten, was ist Ortsüblich.
Das schöne als Urbanbnb-Gastgeber: Bei uns liegt die Auslastung im
Schnitt bei 95%.
Das können Sie mit uns konkret nachweisen für die Jahre davor. Und dann
können Sie für die Zeit Corona, falls Sie hier Leerstand haben, auch 95%
als Basis nehmen, um Ihren Verlust zu ermitteln.
Ganz einfach - bei urbanbnb.
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