Neuester Blogbeitrag

Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

Coronavirus - Informationen für Gastgeber: Darf ich überhaupt noch Ferienunterkünfte vermieten?


Coronavirus - Informationen für Gastgeber:
Darf ich überhaupt noch Ferienunterkünfte vermieten? 


Es kommt darauf an. Die Bundesländer haben Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus getroffen. Die touristische Nutzung von Unterkünften ist in einigen, aber nicht in allen Bundesländern untersagt worden. Wir gehen davon aus, dass trotz unterschiedlicher Definitionen Geschäftsreisen und die Vermietung an Handwerker weiter erlaubt ist.

Lösgelöst davon, sind die Monatsbuchungen weiterhin voll erlaubt, da hier der Grund Tourismus überhaupt nicht gegeben ist.

Falls Sie aktuell nur auf private Tagesgäste setzen, sollten Sie dies überdenken und umschwenken auf Monatsgäste.

Passen Sie gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf!
Bleiben Sie gesund!


Herzliche Grüsse
Claudia, Markus, Talia und Samuel Urban
www.urbanbnb.de



Kommentare