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Urbanbnb-Vermieter aufgepasst: Diese Ausgaben holst du dir vom Finanzamt zurück! Von der Couch bis zur Klobürste.

Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Weniger Steuern, mehr behalten: Was du als Urbanbnb-Vermieter wirklich absetzen kannst Steuern. Allein das Wort lässt viele schon nervös nach dem „Belege 2019“-Ordner greifen. Dabei geht das Ganze auch entspannter – zumindest wenn du dein Objekt auf Zeit bei Urbanbnb vermietest. Denn du hast nicht nur das gute Gefühl, Gäste aus aller Welt willkommen zu heißen – sondern kannst auch deinem Portemonnaie etwas Gutes tun. Viele deiner Ausgaben lassen sich clever steuerlich absetzen. Und nein, das ist keine trockene Steuerpredigt – wir machen’s charmant, nützlich und mit einem Augenzwinkern. AfA – klingt wie ein Techno-Festival, ist aber bares Geld AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – und genau das lieben wir. Du hast dir ein Sofa gegönnt? Oder eine hübsche Lampe fürs Gästezimmer? Alles, was sich mit der Zeit abnutzt, kannst du über ...

urbanbnb Steuertipp für unsere Gastgeber: Änderung Abgabefristen zur Einkommensteuererklärung ab 2018

Ab dem Steuerjahr 2018 haben sich die Abgabefristen zur Steuererklärung geändert.

Privatpersonen haben nun nicht mehr nur bis Ende Mai Zeit Ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt zu erklären, sondern bekommen einen automatischen Aufschub bis Ende Juli.
  • Abgabe Ihrer Steuererklärung 2018 bis zum 31.07.2019.
Für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden galt bisher eine Abgabefrist bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Diese erhalten ab 2018 weitere 2 Monate mehr Zeit. Ohne Fristverlängerung ist hier die neue Abgabefrist der 28. Februar des übernächsten Jahres.
  • Abgabe Ihrer Steuererklärung 2018 bis um 28.02.2020.

Für die Nichteinhaltung der o.g. Abgabefristen wird ab 2018 für Steuerzahler eine Verspätungszuschlagspauschale in Höhe von 25,00 € pro verspäteter Monat festgesetzt und fällig.


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